Welche Inhalte gehören in eine KI-Kompetenzschulung nach Art. 4?

Stand:
7. September 2026
Autor:
Stefan S. Bechtel
Lesezeit:
6 Minuten

Kurzfassung

Art. 4 KI-VO schreibt keine Inhalte vor. Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten vier Punkte, die eine Maßnahme zur KI-Kompetenz mindestens abdecken sollte: ein allgemeines Verständnis von KI, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten Systeme und die Berücksichtigung von Vorwissen und Einsatzkontext. Eine Grundschulung für Mitarbeiter, die ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzen, lässt sich daraus in fünf Kompetenzfeldern aufbauen: technisches Grundverständnis, rechtliches Wissen, ethisches Bewusstsein, Risikobewusstsein und praktische Anwendungsfähigkeit. In 90 Minuten ist das als Vortrag mit Fragerunde machbar.

Was die EU-Kommission als Mindestinhalt nennt

Die Kommission beantwortet in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz die Frage, was eine Organisation mindestens tun sollte. Sinngemäß:

Erstens ein allgemeines Verständnis von KI in der Organisation: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche Systeme werden eingesetzt, welche Chancen und Gefahren bringen sie mit.

Zweitens die Rolle der Organisation: Ist sie Anbieter, der KI-Systeme entwickelt, oder Betreiber, der sie einsetzt? Daraus folgen unterschiedliche Pflichten.

Drittens die Risiken der konkret eingesetzten Systeme: Was kann bei diesem System in diesem Einsatz schiefgehen, und was müssen die Mitarbeiter darüber wissen?

Viertens die Abstufung nach Personen: technisches Vorwissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der Kontext, in dem die Mitarbeiter mit KI arbeiten.

Die Kommission ergänzt, dass der Verweis auf die Gebrauchsanweisung des Systems in vielen Fällen nicht ausreicht, und nennt für Unternehmen, deren Mitarbeiter ChatGPT nutzen, ausdrücklich Halluzinationen als Risiko, über das informiert werden sollte. Die Bundesnetzagentur nennt in ihrem Hinweispapier vom Juni 2025 ähnliche Bausteine und betont, dass Inhalt und Umfang zu Rolle und Einsatz passen müssen.

Fünf Kompetenzfelder für eine Grundschulung

Die vier Punkte der Kommission lassen sich für Mitarbeiter ohne technischen Hintergrund in fünf Kompetenzfelder übersetzen. Die Grundschulung von AIEXAM.EU ist so aufgebaut.

1. Technisches Grundverständnis. Was ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung ist. Wie ein Sprachmodell arbeitet: Es erzeugt wahrscheinliche Fortsetzungen, keine geprüften Aussagen. Warum es deshalb halluziniert, Quellen erfindet und bei Zahlen, Namen und aktuellen Ereignissen unzuverlässig ist. Was der Unterschied zwischen ChatGPT, Copilot, Gemini und Claude ist und was nicht. Was „Training“ bedeutet und warum Eingaben dort landen können.

2. Rechtliches Wissen. Art. 4 KI-VO: wer verpflichtet ist, was verlangt wird, was nicht. Die Rollen Anbieter und Betreiber. Art. 50 KI-VO: Kennzeichnung von KI-erzeugten Inhalten. DSGVO: personenbezogene Daten in KI-Werkzeugen, Unterschied zwischen Unternehmenslizenz und privatem Konto. Urheberrecht an Ein- und Ausgaben. Geschäftsgeheimnisse.

3. Ethisches Bewusstsein. Bias in Trainingsdaten und Ausgaben, Diskriminierungsrisiken etwa bei Texten über Personen oder bei Vorauswahlen. Verantwortung: Wer ein KI-Ergebnis verwendet, verantwortet es. Transparenz gegenüber Kunden und Kollegen.

4. Risikobewusstsein. Typische Fehlerbilder erkennen: erfundene Quellen, falsche Zahlen, veraltete Angaben, zu selbstsichere Formulierungen. Welche Eingaben tabu sind: Kundendaten, Personaldaten, Verträge, Quellcode, interne Kalkulationen in Werkzeugen ohne vertragliche Vertraulichkeit. Wann ein Mensch prüfen muss, bevor etwas nach außen geht.

5. Praktische Anwendungsfähigkeit. Sicherer Umgang mit ChatGPT als Beispiel, das live gezeigt wird: Aufgaben klar formulieren, Kontext geben, Ergebnisse prüfen und nachfragen. Übertragbar auf Copilot und andere Werkzeuge. Die Regeln des eigenen Unternehmens: erlaubte Werkzeuge, Ansprechpartner, Freigabeprozess.

Agenda der 90-Minuten-Grundschulung

BlockInhaltKompetenzfelder
1. KI-Grundlagen verstehenKI-System, Sprachmodelle, generative KI, Funktionsweise und Grenzen1
2. Risiken erkennenHalluzinationen, Bias, Datenschutz, Diskriminierung; Fehlerbilder im Arbeitsalltag3, 4
3. Rechtliche RahmenbedingungenArt. 4 und Art. 50 KI-VO, DSGVO, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Verantwortlichkeiten2
4. Praktische AnwendungSicherer Umgang mit ChatGPT und vergleichbaren Werkzeugen, Prüfung von Ergebnissen, Unternehmensregeln5
Fragerundeoffene Fragen der Teilnehmer, bei Inhouse-Terminen zum konkreten KI-Einsatz

Die Schulung ist ein Vortrag; sie setzt kein Vorwissen voraus und verlangt keine Übungen am eigenen Gerät. Das hält sie für gemischte Gruppen aus Verwaltung, Vertrieb, Produktion und Entwicklung durchführbar und auf 90 Minuten begrenzt.

Der Wissenstest

Im Anschluss absolvieren die Teilnehmer einen browserbasierten Test mit 10 Fragen, die aus einem Pool von 40 Fragen gezogen werden. Jede Frage bezieht sich auf einen Inhalt, der in der Schulung erklärt wurde. Bestanden ist ab 70 %, also 7 von 10 richtigen Antworten. Der Test kann unbegrenzt wiederholt werden; das Ziel ist, dass die Inhalte sitzen, nicht dass jemand durchfällt. Bei Bestehen wird das Zertifikat automatisch erzeugt. Für die Dokumentation nach Art. 4 ist der Test der Unterschied zwischen „hat teilgenommen“ und „hat verstanden“; ausführlich im Ratgeber KI-Kompetenz nachweisen. Ein KI-Führerschein, wie solche Nachweise oft genannt werden, ist genau das: was hinter dem Begriff steckt.

Was in eine Grundschulung nicht gehört

Prompt-Tricks und Werkzeugvergleiche, die in sechs Monaten veraltet sind. Technische Details zu Modellarchitekturen. Rechtsberatung zum Einzelfall. Alles, was nur für eine Abteilung gilt.

Rollen mit spezifischem Risiko brauchen zusätzliche Inhalte, die nicht in eine Grundschulung für alle gehören: HR mit KI-gestützter Bewerberauswahl (Hochrisiko nach Anhang III, Pflichten ab 2. Dezember 2027), Führungskräfte mit Verantwortung für den KI-Einsatz (Governance, KI-Richtlinie, Aufsicht) und Entwickler, die Sprachmodelle in Produkte integrieren (Anbieterpflichten, Daten- und Modellrisiken). Solche Vertiefungen werden bei AIEXAM.EU individuell vereinbart.

Checkliste: Deckt Ihre Schulung die Mindestinhalte ab?

Punkt der EU-KommissionFrage an die Schulung
Allgemeines Verständnis von KIErklärt sie, was ein Sprachmodell tut und warum es halluziniert?
Rolle als Anbieter oder BetreiberWissen die Teilnehmer danach, dass ihr Unternehmen Betreiber ist und was daraus folgt?
Risiken der eingesetzten SystemeWerden die Werkzeuge behandelt, die im Unternehmen tatsächlich genutzt werden?
Vorwissen und KontextGibt es eine Grundstufe für alle und Vertiefungen für Rollen mit höherem Risiko?
Dokumentation (Empfehlung)Wird festgehalten, wer wann teilgenommen hat, und wird der Lernerfolg geprüft?

Häufige Fragen

Schreibt Art. 4 bestimmte Schulungsinhalte vor?

Nein. Art. 4 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz und nennt als Maßstab Vorwissen, Rolle, Einsatzkontext und betroffene Personen. Die Inhalte ergeben sich daraus. Die EU-Kommission nennt vier Mindestpunkte als Orientierung.

Reicht eine Schulung zu ChatGPT, wenn wir Copilot nutzen?

Die Grundlagen sind dieselben: Sprachmodelle, Halluzinationen, Datenschutz, Prüfung. Die Unternehmensregeln sollten aber das tatsächlich genutzte Werkzeug nennen. AIEXAM.EU zeigt ChatGPT live und behandelt Copilot, Gemini und Claude im Vergleich.

Muss eine Schulung Übungen enthalten?

Nein. Für eine Grundschulung, die alle Mitarbeiter erreichen soll, ist ein Vortrag mit Fragerunde und anschließendem Wissenstest das praktikable Format. Übungen sind bei Vertiefungen für einzelne Rollen sinnvoll.

Wie lang sollte eine KI-Kompetenzschulung sein?

Art. 4 nennt keine Dauer. 90 Minuten reichen für die fünf Kompetenzfelder auf Grundstufe. Länger wird es, wenn Rollen mit spezifischem Risiko vertieft werden.

Sollte die Schulung die KI-Richtlinie des Unternehmens behandeln?

Ja, wenn eine existiert. Die Kommission zählt „andere leitende Maßnahmen“ ausdrücklich zu Art. 4; die Schulung ist der Ort, an dem die Richtlinie erklärt wird. Wenn keine existiert, ist die Schulung der Anlass, eine zu erstellen; siehe Beratung.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 50: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI-Verordnung): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
  3. Europäische Kommission, AI Literacy – Questions & Answers, Stand 27. Juli 2026: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers
  4. Bundesnetzagentur, Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (Juni 2025): Hinweispapier KI-Kompetenzen (PDF)
  5. Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/7_Kompetenz/artikel.html

Diese Seite ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.